RÜCKBLICK: Erbhöfe

In Dimbach im Strudengau gibt es noch viele Erbhöfe. Voraussetzung für die Verleihung und das Recht, die Bezeichnung „Erbhof“ zu führen ist, dass der bäuerliche Besitz seit mindestens 200 Jahren innerhalb derselben Familie übertragen worden ist, mit einem Wohnhaus versehen ist und vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst bewohnt und bewirtschaftet wird.